Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Privatisierung versteht man:
1. Die Umwandlung einer öffentlichen Einrichtung ein Unternehmen mit privater Rechtsform (Beispiel: Deutsche -> Deutsche Bahn AG)
2. Der Verkauf von Anteilen der Hand an einem privatrechtlichen Unternehmen meist über Börse (Beispiel: Freistaat Bayern verkauft seine Anteile der VIAG)
3. Übertragung von Aufgaben die bisher staatlichen Einrichtungen erfüllt wurden auf private Unternehmen Bau und Betrieb einer Autobahn)
Im Sprachgebrauch wird häufig nicht sauber diesen unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffes Privatisierung unterschieden. Dazu trägt auch bei dass der Praxis oft zwei der drei unterschiedlichen kombiniert auftreten (Beispiele: Umwandlung und Aufteilung der Bundespost in drei AG's und Verkauf von Verkauf der Bundesdruckerei an ein privates Unternehmen)
In Österreich wurde zu Privatisierungszwecken die Österreichische Industrieholding gegründet. Sie hält als "Privatisierungsagentur" und Beteiligungsholding Anteile an
OMV AG
SGP Verkehrstechnik GmbH
VAE AG
VA Technologie AG
Austria Mikro Systeme International AG
Austria Technologie & Systemtechnik AG
Böhler-Uddeholm AG
VOEST-ALPINE STAHL AG
VAMED AG
TAMROCK VOEST-ALPINE Bergtechnik Ges. m. b.
Austria Metall AG
Österreichische Salinen AG
Austria Tabak AG
Dachstein Fremdenverkehrs AG.
1998 wurden der ÖIAG darüber hinaus Anteile des Bundes am Dorotheum und an Österreichischen Staatsdruckerei Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG und Wien AG zur Beteiligungsverwaltung übertragen.
Es gibt auch eine Privatisierung Öffentlicher D.h. von Fußgängerzonen usw.. Darunter versteht man das Öffentlicher Raum in die Verantwortung von privaten Firmen Sicherheitsdiensten gegeben wird die dann darüber bestimmen sich in diesem Raum aufhalten darf. Hier dann oftmals das Hausrecht des Eigentümers .