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Profess


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Unter Profess (von lat. professio = Bekenntnis) versteht die öffentliche Ablegung des Glaubens- und Ordensgelübdes einer Ordensgemeinschaft .

In der Regel legen die Ordensmitglieder dem Noviziat zunächst die zeitliche Profess ab die sie für eine Zeit (meist drei Jahre) an die Ordensgemeinschaft in manchen Orden kann diese zeitliche Bindung für jeweils ein Jahr verlängert werden. Nach dieser Zeit folgt dann die ewige Profess die eine lebenslange Bindung bedeutet.

Die Ablegung einer Profess hat kirchenrechtliche Folgen; so ist sie ein Ehehindernis das eine gültige Eheschließung verhindert wenn Dispens erteilt wird.




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