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Die Promotion ist in Deutschland eine akademische Prüfung die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist. Sie in Deutschland eine Voraussetzung für die Habilitation oder für die Beschäftigung als Juniorprofessor . In Österreich versteht man unter Promotion lediglich die feierliche Verleihung des Doktorgrades eine Prüfung oder das Doktoratsstudium selbst.
Zweck der Promotion ist es die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der eines Spezialgebiets zu belegen. Im Gegensatz dazu die nach der Promotion mögliche Habilitation die Fähigkeit nach das gesamte Fachgebiet hohem Niveau in Forschung und Lehre zu
Die Promotion wird eingeleitet nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit ( Dissertation ) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine Textarbeit die eine eigenständig erbrachte mit neuen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission erfolgt eine mündliche Prüfung ( Rigorosum ) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch ( Disputation ). Diese mündliche Verteidigung seiner Doktorarbeit ist in aller Regel und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten öffentlichen Lebens abgelegt. Das Promotionsverfahren ist nach Gesamtbewertung abgeschlossen; meist ist der Doktorand allerdings berechtigt den Doktortitel zu führen nachdem er die Publikation Dissertation nachgewiesen hat. Zum Verfahren muss auf individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden.
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. In der enthält er die folgenden Schritte:
Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes sehr gutes Examen)
Wahl eines Betreuers ("Doktorvater oder Doktormutter")
Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität
Annahme als Promotionsstudent
Anfertigung der Dissertation. Dies nimmt in Regel zwei bis fünf Jahre in Anspruch. fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit unter Umständen:
Doktorandenseminare ("Oberseminare") zu besuchen
Fachpublikationen zu veröffentlichen.
Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss
Einholung der Druckgenehmigung ( Imprimatur ) sofern noch nicht erteilt (bei theologischen muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt [ Nihil obstat lat. 'Nichts steht im Weg'])