Im juristischen Sinne ist der Begriff gleichbedeutend mit „ urheberrechtlich geschützt“.
Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den für Dinge die nicht „frei“ sind. „ Proprietäre Software “ ist jegliche Software die keine „ freie Software “ ist. Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe hat diese Definition jedoch wenig zu tun: ist z.B. ein urheberrechtlich geschütztes Programm das der GPL lizenziert ist hiernach „frei“ ein urheberrechtlich geschütztes Programm ohne Quellcode hingegen „proprietär“. Bekannte Beispiele proprietärer Software Microsoft Windows Adobe Photoshop AutoCad Macromedia Flash .
Man bezeichnet im IT -Bereich traditionell solche Dateiformate Protokolle usw. als „proprietär“ die nicht allgemein Standards entsprechen also sozusagen „hauseigene“ Entwicklungen sind.
Davon abweichend bezeichnet die Freie-Software-Bewegung Dateiformate Protokolle usw. als „proprietär“ die nicht „offenen“ „freien“ Standards entsprechen d.h. solchen Standards die freier Software implementierbar sind. Beispiele für proprietäre sind das MS-Word-Format das Portable Document Format oder das WMA -Format. Beispiele für nicht proprietäre offene Formate Ogg Vorbis das Portable Network Graphics -Format oder das HTML -Format.
Zudem ist „der Proprietär“ eine veraltete für einen Eigentümer im allgemeinen Sinne.
Unterschiede zwischen Definition 3 und 4:
Das Audiokompressionsformat „MPEG-1 Audio Layer-3“ („MP3“) ist nach 4. ein proprietäres Format es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet somit nicht länger frei implementierbar ist nicht nach 3. da es ein ISO-Standard ist.
Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen zwar ein „freies Format“ nach 4. jedoch von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen.
Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen das WMA -Format.