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Punitive damages


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Im angelsächsischen Recht versteht man unter Punitive damages Schadenersatz der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen realen Schaden hinaus wird.

Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten erneut dieses rechtswidrige zu setzen;
  3. auch andere davon abzuhalten.

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob vorsätzliches Verhalten zuerkannt nicht hingegen bei bloßer Fahrlässigkeit .




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