Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Querulant ist eine Person die durch ständiges auffällt und sich mit gegebenen Sachverhalten nicht kann.
Speziell Personen die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen werden Querulanten bezeichnet. Mit der Begründung die Gerichte übermäßig belastet ist es zulässig solchen Anträgen nicht nachzugehen.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel schuf 1967 eine Definition des Begriffs Querulant in der ausdrücklich gesagt wird dass Querulant partiell prozessunfähig sein kann und dass Prozessunfähigkeit ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden kann.
So verständlich diese Rechtspraxis auch sein wird mit ihr ein Instrument geschaffen das Querdenkern und Dissidenten erschwert oder unmöglich macht ihr Recht Gericht geltend zu machen. Mit ebensolchen Begründungen Dissidenten in den Staaten des ehemaligen Ostblocks Rechte verweigert.