Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Rücktritt


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Der Rücktritt ist ein Begriff der u.a. im Schuldrecht vorkommt; eine Vertragspartei nimmt Abstand von Vertrag durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - welche den Vertrag rückwirkend vernichtet.

Als Rücktritt kann auch das Zurücktreten als Kündigung betrachtet werden wenn z. B. ein Politiker von einem öffentlichen Amt zurücktritt.

Siehe auch: Rücktrittbremse




Bücher zum Thema Rücktritt

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/R%FCcktritt.html">Rücktritt </a>