Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Rücktritt ist ein Begriff der u.a. im Schuldrecht vorkommt; eine Vertragspartei nimmt Abstand von Vertrag durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - welche den Vertrag rückwirkend vernichtet.
Als Rücktritt kann auch das Zurücktreten als Kündigung betrachtet werden wenn z. B. ein Politiker von einem öffentlichen Amt zurücktritt.