Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Rürup-Kommision bezeichnete eine von der Bundesregierung vertreten Ulla Schmidt Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Expertenrunde. Die Kommission wurde am 21.11.02 einberufen beendete ihre Arbeit mit der Übergabe des Rürup-Berichts am 28.08.03 in Berlin an Minsterin Ulla Schmidt .
Der Namensgeber ist der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup der als Vorsitzender der Kommision agierte. hieß das Experten-Gremium Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung sozialen Sicherungssysteme . Sie setzte sich u.a. zusammen aus Arbeitnehmern und Vertretern der Gewerkschaften.
Die Kommission erarbeitete Maßnahmen die die Sozialversicherung insbesondere die Pflege- Kranken- und Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit langfristig finanziert somit zukunftsfest macht. Der Bericht ist fachliche für weitere zukünftige Reformen der Sozialversicherung. Die Maßnahmen der Kommission befinden sich gerade in politischen Diskussion und werden in den Medien und publiziert.
Für die Rentenversicherung schlägt die Kommission Maßnahmen vor:
Erhaltung des bisherigen Systems der Umlagefinanzierung
Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 67 Jahre
Ergänzung der Rentenformel um den sog. Dadurch soll eine Stabilisierung der Rentenbeiträge auf 22% des Bruttolohns eines Arbeitnehmers (derzeit: ca. 5%) gesichert werden.
Für die Krankenversicherung schlägt die Kommission Maßnahmen vor:
Erhaltung der solidarischen Krankenversicherung. Gleiche Leistung alle Versicherten.
Nach der Kommission kann dieses Ziel auf zwei Arten erreicht werden:
Das Konzept der Bürgerversicherung : Alle Staatsbürger sind beitragspflichtig (derzeit sind freien Berufe und Beamte ausgenommen). Die Krankenkassenbeiträge zu zahlen auf alle Einkommensarten also z.B. für Zinsen und Mieteinnahmen. Die Beiträge steigen mit dem Einkommen an bis sich ein Versicherungsbeitrag von 5.100 €/Jahr ergibt. Darüberhinaus fallen Beiträge an. Bei diesem Konzept werden sozial bevorzugt.
Alternativ wird das Konzept der pauschalen Gesundheitsprämie vorgeschlagen: Bei Umrechnung der Gesamtkosten der auf alle Erwachsenen in Deutschland ergeben sich von 210 €/Monat. Diesen Beitrag zahlen alle Sozial schlechter Gestellte erhalten einen Zuschuss vom um diesen Monatsbeitrag aufzubringen. Als Ausgleich fallen bisherigen Beiträge für die Krankenversicherung weg. Das derzeit ca. 14% des Bruttolohns. Kinder bleiben Hierbei werden kinderreiche Familien aber auch einkommenstärkere weniger belastet.
Für die Pflegeversicherung schlägt die Kommission Maßnahmen vor:
Ziel ist es die Lasten gleichmäßig alle Generationen zu verteilen.
Ab dem Jahr 2005 sollen die jährlich um die Inflationsrate und der Hälfte Reallohnsteigerung angehoben werden. Dies erlaubt langfristig gleichbleibende in der Pflege.
Der heutige Beitrag von 1 7% Bruttolohns soll mit 1 2% wie bisher für laufende Ausgaben der jetzt Pflegebedürftigen verwendet 0 5% soll zweckgebunden für das eigene im Alter zweckgebunden angespart werden.
Die Selbstbestimmung des Patienten soll ausgebaut Dafür erhält jeder aus der Versicherung ein Budget das der zu Pflegende selbstbestimmt für Leistungen für seine Pflege ausgibt.
Die Maßnahmen werden sich gemäß der wie folgt auswirken:
Ein Anstieg der Lohnnebenkosten ist nicht mehr möglich. Sogar ihre ist denkbar.
Es werden die Lasten gleichmäßiger auf Generationen verteilt.
Es verbleibt allerdings bei diesen Vorschlägen die Reform der Sozialversicherung immer noch eine Finanzierungslücke. Diese Lücke wird allerdings im Vergleich jetzigen System um 50% reduziert.
Die Entscheidung welche Maßnahmen getroffen werden fällt der Politik zu. Wie schnell die imstande ist einen politischen Willen zu erzeugen einen solchen Umbau von seit Jahrzehnten gewachsenen wie den Sozialversicherungen bewirken kann ist noch nicht geklärt.