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Rights Protection System


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Das Rights Protection System ( RPS ) wurde im September 1999 vom Bundesverband der Phonographischen Industrie (BPI Deutsche IFPI [1] ) vorgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Während Kryptografie verhindern soll dass Werke auf eine als die vom Rechteinhaber autorisierte Weise genutzt sollen Wasserzeichen dazu dienen Werke ausfindig zu machen einem »sicheren« Kryptosystem entnommen und unverschlüsselt ins gegeben wurden so wählt der BPI einen Weg. Er durchsucht das Netz nach Musikstücken ohne Genehmigung der betreffenden Plattenfirmen angeboten werden. sich der Server in Deutschland fordert er Betreiber auf die Dateien zu entfernen. Nach Teledienstegesetz ist der Provider dann für fremde verantwortlich wenn er von einem Urheberrechtsverstoß in gesetzt wird und technisch in der Lage die Nutzung zu verhindern ( Notice-and-Takedown ).

Auf diese Weise wurden bis Anfang 2001 mehr als 2.000 deutsche Websites geschlossen BPI 2001). Befindet sich der Server jedoch Ausland etwa in Osteuropa oder Südamerika so hat der BPI diese rechtliche in vielen Fällen nicht. Wenn der BPI nicht gegen die »illegalen« Dateien selbst vorgehen möchte er zumindest verhindern dass deutsche Internetnutzer zugreifen können. Das vorgeschlagene RPS soll dazu gesamten grenzüberschreitenden Datenverkehr überwachen und die als identifizierten Dateien außen vor halten.

Das geplante System gleicht technisch den die zum Jugendschutz gegen Pornografie verwendet werden: von Hand zusammengestellte Liste von URLs kann durch den Filter nicht mehr werden. Jugendschutzfilter werden üblicherweise von Eltern auf Rechner ihrer Kinder installiert. Die URL-Liste abonnieren bei einem Anbieter der sie ähnlich wie Viren-Scannern in regelmäßigen Abständen über das Netz

Filter werden aber auch in den (»Brandschutzmauern«) von Unternehmen eingesetzt um zu verhindern Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf Unterhaltungsinformation zugreifen von Universitäten um Ressourcen schluckende Dienste wie zu unterbinden.

Schließlich sind unrühmliche Beispiele bekannt bei Länder wie China oder Singapur Filter in den Gateways zwischen Ländern eingesetzt haben um ihren Informationen von Dissidenten im Ausland unzugänglich zu

Filter können also eine nützliche Aufgabe wenn sie freiwillig an einem Endpunkt des verwendet werden. An zentralen Verkehrsknotenpunkten installiert bewirken eine Bevormundung und Zensur für ein große von Nutzern. Genau das beabsichtigt der BPI.

Alle deutschen Provider die über eine ins Ausland verfügen (nach IFPI-Angaben nicht mehr 50 bis 70) sollen RPS-Server aufstellen. Der Datenverkehr würde dort zunächst zwischengespeichert um ihn filtern. Die URL-Negativliste mit den bekannten vermeintlich das Urheberrecht verstoßenden Adressen soll bis zu auf dem Laufenden gehalten von den Rechteinhabern und nach Möglichkeit unter der Ägide von staatlicher Seite wie etwa den Zollbehörden verwaltet (vgl. Bortloff 1999).

Fände das RPS im durchfließenden Datenverkehr URL aus der Liste würde sie den sperren. Die deutsche IFPI sieht dies als »virtuelle Grenzbeschlagnahme« an. Nach Abschluss des laufenden will die IFPI alle Internetprovider mit Border-Gateway-Routern damit sie dieses System installieren. Dabei wies Justiziar darauf hin dass die Provider hierzu verpflichtet seien da mit dem RPS eine Filterung »technisch möglich und zumutbar« sei (vgl. 2/2000).

Es ist technisch relativ einfach möglich solches System zu umgehen würden Anbieter und von nicht autorisierten Inhalten eine Verschlüsselung verwenden Daten per E-Mail verschicken die URLs von aus dem Ausland aufrufen oder ihre Server kurzen Abständen wechseln wie bei Anbietern von üblich.

Probleme und Kritik

Das eigentliche Problem liegt in den Implikationen. Die Vorstellung dass eine Industrievereinigung im ihrer Mitglieder die Funktionalität einer öffentlichen Infrastruktur alle rund 20 Millionen Internetnutzer in Deutschland will ist skandalös. Die Industrie ist sich Brisanz eines solchen Systems bewusst: »Die Gefahr die Zensurecke gedrängt zu werden ist groß« ein Sprecher des BPI (vgl. Krempl 9/1999).

Rights Protection System ist ein doppelt irreführender Name. Er dass es sich keineswegs um ein Rechtekontrollsystem hier behandelten komplexen Sinne handelt sondern um Filterung. Vermutlich soll damit eine Assoziation zu Mitte der 90er-Jahre heftig geführten Debatte über und zu ihrem Ergebnis vermieden werden: dass Filterung auf dem Rechner des Endanwenders und dessen Kontrolle ein gutes Hilfsmittel für die Selbstbestimmung jede Filterung an einer vorgelagerten Stufe Internetprovider oder Gateway) aber abzulehnen sei [Vgl. Berners-Lee 1999 S. 167 ff. zu der über den US-amerikanischen Communications Decency Act und Platform for Internet Content Selection (PICS).].

Zum anderen ist er irreführend weil System weder Inhalte vor Urheberrechtsverstößen schützt noch Sites vorgeht die Inhalte anbieten die die nicht zu schützen in der Lage war. soll all den Millionen von Internetnutzern in der Zugang zu einer von der Musikindustrie (und natürlich geheimgehaltenen) Liste von URLs verwehrt

Damit nicht genug will die Musikindustrie Lösung ihres Partikularproblems auch noch als »nationales verkaufen das einmal etabliert auch gleich den und Strafverfolgungsbehörden sowie dem Fiskus dienen soll. IFPI-Justiziar Nils Bortloff behauptete dass das RPS das nationale Recht im Internet umzusetzen. Es sich nicht nur zum Schutz des Urheberrechts könne auch gegen den Vertrieb illegaler Produkte rechtswidrigen Materials ein gesetzt werden (vgl. Bortloff S. 117.).

Die Musikindustrie – zweifellos groß aber mit deutlichen Anflügen von Größenwahn – maßt an im Alleingang eine technische Lösung für einzuführen die bislang in die Kompetenz von demokratisch gewählten Instanzen wie der Bundesregierung oder der Europäischen Kommission fielen. Diese haben jedoch bislang aus Grund keine Schritte unternommen nationale Grenzen im Cyberspace nachzubauen.

Es ist zu vermuten dass die hier ihre deutsche Sektion vorgeschickt hat um Testballon zu starten. In den USA hätte die ansonsten keineswegs zurückhaltende RIAA einen solchen Vorstoß wohl kaum gewagt sie sich eines allgemeinen Aufschreies der Internetwelt gewiss sein können. In Deutschland dagegen haben RPS-Pläne bis auf die Artikel einiger aufmerksamer keinerlei Reaktion ausgelöst. Es scheint als würde Welt nach den Interessen der Rechteindustrie neu Nicht nur die Endgeräte und die Kommunikationsnetze neu gestaltet das Wissen in kryptografische Umschläge und Kontrollmechanismen in das Wissen selbst eingebettet Leser und Hörer registriert und bis in Festplatten hinein überwacht nun wollen die Datenherren noch elektronische Schutzwälle um die Nationen errichten.

Literatur

  • Volker Grassmuck : Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum . Bundeszentrale für politische Bildung Bonn 2002 ISBN 3-89331-432-6

Weblinks




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