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Rahmengesetz


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Rahmengesetz ist im deutschen Recht ein Gesetz Bundes das den jeweiligen Rechtsbereich nicht vollständig sondern nur in den wesentlichen Grundzügen. Die - die Ausfüllung des Rahmens - bleiben Gesetzgebung der einzelnen Länder überlassen.

Hintergrund dessen ist die Verteilung von zwischen Bund und Ländern im deutschen Verfassungsrecht. 75 des Grundgesetzes enthält die Liste von für die der Bund die Befugnis zur hat:

  1. das Recht der öffentlichen Dienstes (Beamtenrechtsrahmengesetz)
  2. die Grundsätze des Hochschulwesens (Hochschulrahmengesetz)
  3. Jagdwesen Naturschutz und Landespflege (Bundesjagdgesetz Bundesnaturschutzgesetz )
  4. Bodenverteilung Raumordnung und Wasserhaushalt (Raumordnungsgesetz Wasserhaushaltsgesetz )
  5. Melde- und Ausweiswesen (Melderechtsrahmengesetz Passgesetz)
  6. Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung in das (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung)

Zwischen Bund und Ländern gab und es häufig Streit darüber wie sehr ein in's Detail gehen dürfe. Diese Streitigkeiten wurden Bundesverfassungsgericht dahingehend entschieden dass den Ländern noch eigene Regelungsmöglichkeiten belassen werden müssen zu genau einzelnen Punkten ein Rahmengesetz jedoch auch vollständige abschließende Regelungen enthalten dürfe bei denen den kein Raum zur eigenständigen Ausfüllung mehr bleibt es wichtige Gründe für eine bundeseinheitliche Regelung

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