Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Rasterfahndung ist ein in den 1960er Jahren vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) entwickeltes Verfahren zur vernetzten Durchsuchung Datenbeständen zur Eingrenzung einer Verdachtsgruppe von Personen Rahmen von Ermittlungsverfahren . Verschiedene bekannte oder vermutete Merkmale ergeben einen Filter der angewendet auf eine große an Daten eine zu betrachtende Menge an liefert.
Im April 2004 wurde bekannt dass nach der Auswertung etwa 8 3 Millionen Datensätzen in Deutschland ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses wurde aber eingestellt. Kritiker der Rasterfahndung fühlen sich bestätigt sehen die Rasterfahndung als gescheitert an.
Dieser Kritik schlossen sich auch die am 14. Deutschen Verwaltungsrichtertag Anfang Mai 2004 Bremen an. Insbesondere verlangten die Richter nach zeitlichen Befristung von Sicherheitsgesetzen da diese generell Einschränkung von Grundrechten nach sich ziehen könnten deshalb ständiger Überprüfung bedürften.
Als problematisch wird dabei insbesondere die der Unschuldsvermutung bei dieser Technik gesehen denn alle auf die diese Merkmale (z. B. Schuhgröße Nationalität) zutreffen werden zunächst verdächtigt. Erst durch polizeiliche Überprüfung in der diese versucht einen zu erhärten wird festgestellt ob Ermittlungen gegen Personen aufrecht erhalten werden. Die Verknüpfung von verschiedener Herkunft wird hinsichtlich des Grundrechts auf Selbstbestimmung ebenfalls oft problematisch gesehen.