Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit Absicht die Sache sich oder einen Dritten zuzueignen § 249 Strafgesetzbuch . Es handelt sich damit entweder um aus Diebstahl und Körperverletzung oder um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.
Qualifiziert wird der Raub wenn der ein gefährliches Werkzeug (z.B. Schere o.ä.) bei führt oder wenn er es sogar einsetzt 250 StGB). Dann beträgt der Strafrahmen fünf fünfzehn Jahre.
Wird der Tod vorsätzlich herbeigeführt so die Strafe aus § 211 StGB ( Mord aus Habgier) zu entnehmen (lebenslang).
Als raubähnliche Delikte gelten
die räuberische Erpressung (§ 255 StGB); Abgrenzung Raub: beim Raub nimmt der Täter selbst eine Sache weg bei der Erpressung nötigt er das Opfer zur Aushändigung Sache;
der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB); Abgrenzung Raub: der Täter setzt Gewalt gegen eine Person ein dazu dient im Besitz der weggenommenen Sache bleiben; sowie
der räuberische Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a das ist tatbestandsmäßig ein Raub der unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Kraftfahrzeug(verkehr)s ausgeübt