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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Razzia


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Razzia (von arabisch gaziya Kriegszug) ist in der Moderne die Bezeichnung für eine überraschende großangelegte der Polizei .
Ursprünglich bezeichneten arabische Nomadenstämme ihr Vordringen in das Byzantinische Reich in die Sahara um 630 als Razzia.

In erster Linie dient die Razzia Identitätsfeststellung . Als Zweck kommen auch Durchsuchungen oder Sicherstellung von Sachen in Betracht die kriminellen dienen (könnten).

Eine Razzia kann sowohl aus gefahrenabwehrrechtlichen als auch aus repressiven Gründen (Strafverfolgung) vorgenommen werden. Bzgl. der Gefahrenabwehr ist die Razzia nach landesgesetzlichen Regelungen zu beurteilen. Sie ist wenn eine gesetzliche Regelung (z. B. Art. 12 Abs. Nr. 2 BayPAG) fehlt auf die Befugnisgeneralklausel Polizeirechts zu stützen. Strafprozessrechtlich (Bundeskompetenz) ist die nicht gesondert geregelt kann jedoch auf §§ 163c 127 102 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines einer Straftat nach § 152 Abs. 2 StPO. die Anordnung einer Razzia bedarf es lediglich einer Verfügung der Staatsanwaltschaft oder der Beamten des Polizeidienstes.

Siehe auch: Kontrollstelle




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