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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Rechnung


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Eine Rechnung ist zumeist ein Schriftstück Papier auf dem formal ein Handel festgehalten wird. Der Handel findet zwischen zwei oder mehreren Personen und die Rechnung stellt somit eine vertragliche für Käufer und Verkäufer dar.

Wenn der Verkäufer eine Rechnung ausgestellt und der Käufer diese bezahlt hat ist der Handel abgeschlossen. Die Rechnung eine art Kaufvertrag gewährt den am Handel beteiligten Personen Rechte und Pflichten.

Oftmals ist mit einer Rechnung eine Gewährleistung oder sogar Garantie für das gekaufte Objekt verbunden.

Will man einen gekauften Artikel reklamieren muß der Käufer eine Rechnung vorzeigen können den vorherigen Kauf bestätigt.

Im Zeitalter des Internet bekommt man oftmals auch Rechnungen. Diese entwickeln sich vom Papier hin Elektronik wie das Bargeld zur Kreditkarte aus Plastik.

Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG)

In § 14 Abs. 1 UStG der Begriff für den Geltungsbereich dieses Gesetzes legaldefiniert (Fassung ab dem 1.1.2004):

"Rechnung ist jedes Dokument mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird gleichgültig dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."

Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine Rechnung Diese Rechnung muss die Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Wer nicht Unternehmer ist eine Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausweisen. schuldet er die Umsatzsteuer dem Finanzamt . Eine Rechnung kann auch elektronisch übermittelt ihre Echtheit muss dann aber durch bestimmte überprüfbar sein.

In § 14 Abs. 4 UStG geregelt welche Angaben eine Rechnung im Sinne Umsatzsteuergesetzes enthalten muss (Fassung ab dem 1.1.2004):

  • die vollständigen Namen und Anschriften von Unternehmer und Leistungsempfänger
  • die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  • das Ausstellungsdatum
  • die Rechnungsnummer
  • die Menge und Art der gelieferten oder Umfang und Art der Leistungen
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Vereinnahmung des Entgelts
  • das Engelt aufgeschlüsselt nach Steuersatz oder Steuerbefreiung sowie im Voraus vereinbarter
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder den Hinweis auf Steuerfreiheit.




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