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Rechtfertigungslehre


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Die Rechtfertigungslehre ist ein zentraler Teil der Theologie Martin Luthers .

Der Augustinermönch Martin Luther litt und rang damit Gottes Gnade durch eigene Anstrengungen verdienen zu müssen er im Bibelstudium im Römerbrief entdeckte: So halten wir nun dafür daß der gerecht wird ohne des Gesetzes Werke allein den Glauben (3 28).

Die oft in den Vordergrund gerückten der römischen Kirche waren für Luther nicht Auslöser der Reformation . Sein Problem war allein theologischer Natur. Verwerfung des sich in Deutschland durch den Johann Tetzel verbreitenden Ablasshandels und vieler anderer Traditionen der Kirche die für ihn notwendige Folge seiner Auslegung bereits von Paulus diskutierten Gerechtigkeit allein aus Glauben (Römer 1 17: Sintemalen darin offenbart wird die Gerechtigkeit welche aus Glauben in den Glauben wie denn steht: Der Gerechte wird seines Glaubens leben ). Also seien fromme Werke nicht maßgeblich allein der Glaube das Entscheidende damit der von Gott gerecht gesprochen wird.

Allerdings gibt es im Neuen Testament andere Bibelstellen die der lutherischen Auffassung widersprechen scheinen. So heißt es im Jakobusbrief den Luther darum auch als tumbe Epistel bezeichnete: Meine Brüder was nützt es wenn einer er habe Glauben aber es fehlen die Kann etwa der Glaube ihn retten? Wenn Bruder oder eine Schwester ohne Kleidung ist ohne das tägliche Brot und einer von zu ihnen sagt: Geht in Frieden wärmt sättigt euch! ihr gebt ihnen aber nicht sie zum Leben brauchen - was nützt So ist auch der Glaube für sich tot wenn er nicht Werke vorzuweisen hat.

Luthers Auffassung von der Rechtfertigung wurde Konzil von Trient verurteilt.

Der Streit zwischen der Katholischen und Evangelischen Kirche über dieses zentrale Thema ist inzwischen ein ökumenisches Konsenspapier [1] beigelegt das von offiziellen Vertretern der Konfessionen am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichnet wurde.




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