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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung


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Jeder Mensch ist dazu verpflichtet einer Hilfe zu leisten wenn die Situation es

Viele mögen nun denken: "Ich habe nie gelernt also brauche ich nichts machen" "Ich bin mir nicht sicher also helfe nicht bevor ich etwas falsches mache". Der Gesetzgeber sieht das anders.

Bei Nichtbeachtung und einer Anzeige wegen Unterlassener Hilfeleistung kann das Gericht auf Freiheitsstrafe oder Geldstrafe erkennen:

§ 323c StGB:

" Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder nicht Hilfe leistet obwohl dies erforderlich und den Umständen nach zuzumuten insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten ist wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem oder Geldstrafe bestraft. "

Das bedeutet schon der Anruf bei Polizei Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann die Hilfe sein die dem das Leben rettet.

Hilfe leisten ist nicht schwer. Erste Hilfe Kurse kann man bereits ab 12 besuchen. Und wer seinen Führerschein macht muss einen Kurs Sofortmaßnahmen nachweisen können.

Siehe auch: Patientenverfügung




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