Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Rechtsanwaltskammer ist der Zusammenschluß der Rechtsanwälte in einem Oberlandesgerichtsbezirk oder dessen Teil. Die Zulassung zur führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Pflichtmitgliedschaft in der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus Mitte wählen geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.