Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Rechtsbeugung versteht man die bewusst falsche Anwendung bzw. bewusste Nichtanwendung von Rechtssätzen durch Richter Amtsträger oder Schiedsrichter . Die Beugung des Rechts kann zugunsten oder zum Nachteil einer erfolgen.
In welchem Ausmaß die Rechtsbeugung strafbar ist hängt u.a. vom betreffenden Staat (in Deutschland: Paragraf 339 StGB 331-334 336; weitere?).
Historisch interessant sind insbesondere die Fälle der der bundesdeutschen Justiz letztlich nicht verfolgten Rechtsbeugung durch Richter NS -Zeit. Als Symbol steht hierfür der Fall Hans-Joachim Rehse .
Nach der Wiedervereinigung hat sich dann erneut das Problem Bewältigung des in einem Unrechtsstaat begangenen Justizunrechts