Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Rechtsfolge (auch: Sanktion ) ist die Schlussfolgerung aus der Erfüllung Tatbestandsmerkmalen im weiteren Sinne. Bei Straftaten wird Rechtsfolge abstrakt durch das angedrohte Strafmaß konkret die individuelle Strafzumessung bestimmt.
Wegen der Gesetzesbindung der Rechtsprechung ist den Gerichten nicht möglich Rechtsfolgen zu konstruieren die der abstrakten Beschreibung widersprechen. Nicht fixierte Rechtsfolgen sind durch Auslegung oder Analogien (im Strafrecht nicht zulasten des Angeklagten ) zu bestimmen.
Die gerichtlich festgestellte Rechtsfolge im Zivilprozess z.B. der Schuldtitel unterliegt der Verjährung (Schuldtitel: 30 Jahre). Strafen können nach einer bestimmten Frist nicht vollstreckt werden ("Vollstreckungsverjährung").