Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Rechtsfrieden herrscht wenn es keinen Anlass für mehr gibt. Das bedeutet nicht dass alle früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Anders gesagt Rechtsfrieden der Zustand der herrscht wenn sich Rechtsgemeinschaft mit einer Rechtsverletzung letztendlich abfinden kann.
So dient zum Beispiel die strafrechtliche verjährung der Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Zwar kann Eintritt der Verjährung die Schuld des Täters mehr gesühnt werden gleichzeitig tritt aber Rechtssicherheit ein als sich die Strafverfolgungsorgane nicht mehr lange zurückliegenden Straftaten an deren Ahndung die nur noch ein untergeordnetes Interesse hat befassen
Ein anderes Beispiel ist die Ersitzung mit der eine Diskrepanz zwischen Rechtsschein Rechtswirklichkeit beseitigt wird.