Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.
Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell Römische Recht da es auf Grund seiner in den späteren europäischen (und indirekt auch Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber andere antike Rechte (babylonisches ägyptisches griechiches Recht) die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das Common Law das wegen seiner immer noch aktuellen für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher sondern eher Forschung gilt.
In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen folgende Epochen unterscheiden:
Ref. iur. Thorsten Mies: "www.rechtsgeschichte-online.de" - zum Teil noch im Aufbau Seite mit umfangreicher Einführung in die Deutsche der frühen und hohen Mittelalters und in Privatrechtsgeschichte der Neuzeit