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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Rechtshermeneutik


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Die Rechtshermeneutik ist ein Bereich der angewandten Hermeneutik . Sie beschäftigt sich mit den Methoden Auslegung von Gesetzestexten der Erhellung von Rechtstermini der Klärung von sonstigen Umständen.

Rechtsbegriffe müssen ausgelegt werden. Kein Gesetz (und sollte) Regelungen für alles treffen sonst es zu einer Überregelung in der Gesellschaft.

Deswegen bedürfen juristische Begriffe einer Klärung. (Beispiel:) "Ich setze meine Nachkommen zu Erben (oder: "Meine Nachkommen sollen mich beerben.")

Wer ist gemeint?

Ein Rechtsbegriff kann "unmittelbar" also gemäß gewöhnlichen Sprachgebrauch verstanden werden (deklaratorische Auslegung) :

  • (Beispiel) Es sind die ehelichen und nichtehelichen gemeint.

Die Auslegung kann erweiternd (extensive Auslegung) erfolgen:

  • (Beispiel) Es sind auch die Enkel und gemeint.

Oder sie kann einschränkend erfolgen (restriktive Auslegung) :

  • (Beispiel) Es sind lediglich eheliche Nachkommen gemeint.

Methodisch wird bei vielen Rechtsbegriffen die (genetische) Auslegung angewendet die fragt wie der Rechtsbegriff geschichtlich entstanden ist. Die juristischen Vertreter Richtung knüpfen an die historische Schule F. C. v. Savignys an.




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