Rechtsmittelgericht Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Rechtsmittelgericht wird das Gericht bezeichnet das für die Entscheidung über Rechtsmittel zuständig ist. Die Zuständigkeit ist in einzelnen Fachgerichtsbarkeiten und den einzelnen Rechtsgebieten unterschiedlich. Das wird auch als zweite oder dritte Instanz als Berufungs - Beschwerde - oder Revisionsgericht bezeichnet. Kein Rechtsmittelgericht ist das Bundesverfassungsgericht .
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