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Rechtsnorm


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Als Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt die darauf gerichtet ist in einer unbestimmten von Einzelfällen (generell-abstrakt) bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen die sich nicht ausschließlich innerhalb Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem sog. Aussenwirkung entfalten. Der Terminus "Rechtsnorm" ist identisch mit demjenigen des "materiellen Gesetzes"; Einzelheiten Beispiele daher unter dem Stichwort materielles Gesetz .

siehe auch: Hauptseite Recht | Stichwortverzeichnis Recht | Systematische Struktur Deutsches Recht




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