Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt die darauf gerichtet ist in einer unbestimmten von Einzelfällen (generell-abstrakt) bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen die sich nicht ausschließlich innerhalb Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem sog. Aussenwirkung entfalten. Der Terminus "Rechtsnorm" ist identisch mit demjenigen des "materiellen Gesetzes"; Einzelheiten Beispiele daher unter dem Stichwort materielles Gesetz .