Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Rechtsobjekte sind die Gegenstände des Rechtsverkehrs. Es sich dabei um Sachen und Rechte. Sachen Rechte sind der Rechtsmacht der Rechtssubjekte (Personen) unterworfen. Die Rechte von Personen deshalb genauer auch als subjektive Rechte bezeichnet.