Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet im deutschen Recht die Gesamtheit gültigen Rechtsnormen.
Rechtsnormen in diesem Sinne sind jedenfalls
Verfassungsnormen die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind
einfachgesetzliche Normen wie zB. das BGB oder das StGB
Satzungen
Verordnungen
Daneben gibt es noch einige andere So haben zB. Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Ob anderen Gerichtsurteilen der Status Rechtsquelle zukommt ist umstritten und wird in Rechtskreis im Gegensatz zum englischen oder amerikanischen traditionell eher abgelehnt. Zu erwähnen ist außerdem ungeschriebene Gewohnheitsrecht das ebenfalls zur Rechtsordnung gehört.
Literatur
Hermann Avenarius Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Eine Einführung Bundeszentrale für politische Bildung Bonn