Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie das mit den Eigenschaften und der Erkennbarkeit des wie es ist und sein sollte beschäftigt.
Der allgemeinen Entwicklung der Westlichen Philosophie haben sich Fragestellung und Methoden der Rechtsphilosophie Laufe der Zeiten gewandelt. Am Beginn stand Frage wie sich der einzelne unter dem religiöser familiärer und staatlicher Pflichten richtig zu habe ( Hesiod Homer griechische Tragiker). Bei den späteren antiken standen Fragen der besten Staatsverfassung im Zentrum Interesses ( Platon Aristoteles Cicero Polybios s. Politische Philosophie ). In der christlichen philosophischen Literatur ging im wesentlichen um zwei Fragen. Einerseits wurde aufs Neue das Verhältnis von göttlichem und Recht und damit in staatsrechtlicher Hinsicht das von Staat und Kirche durchdacht ( Augustinus Luther ). Das zweite große Thema war die von Rechtsgrundsätzen oder moralischen Prinzipien aus der Religion (Moraltheologie Thomas von Aquin ). Mit der Renaissance trat wieder stärker Interesse an staatsphilosophischen Fragen hervor ( Niccolò Machiavelli Thomas Hobbes ). In der frühen Neuzeit wurde dieses im Anschluß an Platons frühe Entwürfe in Gestalt verschiedener Staatsutopien ( Thomas Morus Francis Bacon Tommaso Campanella ). Die Bemühungen um eine philosophische Begründung Entwürfe wurde seit der Aufklärung verstärkt fortgesetzt. Einige der damals entwickelten sind bie heute von grundlegender Bedeutung ( Montesquieu Jean Jacques Rousseau ] Immanuel Kant ). Einzelheiten zu den staatsphilosophischen Lehren sind Artikel Staatsphilosophie zu finden.
Nachdem die staatsrechtlichen Überlegungen mit den der Aufklärung entwickelten Demokratietheorien zu einem vorläufigen Abschluss gelangt waren sich das Interesse der Rechtsphilosophen wieder vermehrt grundsätzlichen Frage zu was überhaupt die Kriterien Richtiges Recht seien. Hier können seit dem Jahrhundert verschiedene "Schulen" unterschieden werden die schlagwortartig folgenden Begriffen gekennzeichnet werden können:
Seit den 70er Jahren tritt eine Richtung hervor die im Anschluß an antike Cicero ) und späthumanistische (Giovanni Battista Vico) Ansätze Topische Jurisprudenz vertritt. Den Vertretern dieser Richtung heute meist mit dem Schlagwort Rechtsrhetorik oder Rechtstheorie auf sich aufmerksam machen geht es die Rechtsfindung in größerer Unabhängigkeit von kodifizierten (Positives Recht Gesetze) und einer dazu ausgebildeten Dogmatik wieder mehr an eine alle Gesichtspunkte (topische) Argumentation im jeweiligen Einzelfall heranzuführen. Sie damit eine Methode von Jurisprudenz wieder auf sie im Römischen Recht üblich war und sie heute noch teilweise im englischen und case law oder überhaupt in den Ländern Common Law gepflegt wird. Aktuelle Informationen zur Entwicklung Rechtsphilosophie findet man u.a. auf der Homepage Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie IVR der URL www.rechtsphilosophie.de
Ein weitere Richtung der Rechtsphilosophie der Zeit verfolgt einen mehr erkenntnistheoretischen oder logischen Den Vertretern dieser Richtung geht es nicht sehr um Fragen der inhaltlichen Richtigkeit von sondern um die Erforschung der logischen Struktur Rechtsbegriffen und Rechtssätzen ihrer axiomatischern Ableitbarkeit und Ordnung (Jürgen Rödig Eike von Savigny Norbert Robert Alexy). Diese Überlegungen haben inzwischen zu ausgefeilten Theorien geführt das daraus neue Wissenschaftsgebiete und Gesetzgebungslehre ) entstanden sind die die herkömmliche Disziplin mehr und mehr abzulösen beginnen.
Eine weitere wichtige Richtung in der Rechtsphilosophie geht von soziologischen Ansätzen aus ( Karl Popper John Rawls Niklas Luhmann ). Diese Ansätze sind bisher nicht über Anfänge hinausgediehen weil kein ausreichendes empirisches Material Verfügung steht. Die Sammlung und Aufbereitung empirischen das auch für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesetzgebungslehre erforderlich wäre ist Aufgabe einer die mit in den Blick nehmenden rechtsgeschichtlichen Forschung und der Rechtstatsachenforschung . Rechtstatsachenforschung zur tatsächlichen Wirkung von Rechtssätzen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben findet heute nur aus Anlass bestimmter Gesetzgebungsvorhaben statt. Eine vermehrte Beobachtung zeitgenössischer Rechtssetzung und ihrer Wirkungen wäre dringendes Desiderat moderner Staatsverwaltung.