Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Justiz ist das staatliche Rechtswesen. Im System staatlichen Gewaltenteilung wird der Begriff auch synonym für Judikative - die Rechtsprechung - als dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive bezeichnet. Er ist abgeleitet von der Justitia der Göttin der Gerechtigkeit .
Die Gerichte werden zusammenfassend auch als Gerichtsbarkeit bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Streitfälle oder Entscheidungen öffentlicher Stellen ( Behörden ) nach dem Maßstab der geltenden Gesetze. Gerichte sind nach Rechtsgebieten aufgeteilt (Gerichtszweige). In Gerichtszweig besteht eine Hierarchie der Gerichte sowie ein konkreter örtlicher Für einen Streitfall ist damit in der immer nur ein bestimmtes Gericht zuständig. Die dieses Gerichtes können dann meist zur Überprüfung ein weiteres Gericht gebracht werden (die nächste Instanz ). Möglicherweise kann diese Entscheidung wiederum vor weiteren Gericht angefochten werden. Die Gerichte die der Reihe nach mit einem Fall befasst können werden zusammen als Instanzenzug bezeichnet.
Neben diesen Gerichtsbarkeiten stehen die Verfassungsgerichte. entscheiden Streitfälle am Maßstab der jeweiligen Verfassung. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe überprüft aufgrund einer Verfassungsbeschwerde staatliches Handeln einschließlich der Entscheidungen anderer aus allen Bereichen auf seine Vereinbarkeit mit Verfassung des Bundes dem Grundgesetz . Es überprüft aufgrund von Normenkontrollanträgen die Vereinbarkeit von Rechtsnormen (Gesetze Rechtsverordnungen) ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei nicht ob staatliches Handeln Entscheidungen oder landesrechtliche Normen dem Verfassungsrecht eines Bundeslandes entsprechen. Dies entscheiden die (auch Verfassungsgerichtshof ). Schleswig-Holstein besitzt als einziges Land keinen In einigen Ländern nennt sich das Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof wie z.B. in der Freien Hansesstadt
Bereits kurz nach der Niederlage Hitlerdeutschlands war der größte Teil des nationalsozialistischen wieder im Amt. Z.B. waren 1949 in 752 von 942 Richtern und Staatsanwälten ehemalige Nazi -Richter was 81% entspricht. Wobei allerdings bei Art der Zählung jeder der in der als Richter oder Staatsanwalt tätig war und Verkehrsstrafsachen oder Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes bearbeitet als Nazi-Richter gezählt wird.