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Rechtsrelativismus


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Der Rechtsrelativismus ist eine Lehre in der Rechtsphilosophie .

Er ist die rechtswissenschaftliche Ausprägung des Relativismus und ist methodisch dem Rechtspositivismus zugehörig.

Dem Rechtsrelativismus liegt nicht etwa zugrunde es keine Werte bzw. keine Gerechtigkeit gebe vielmehr dass es unzulässig ist bestimmte Werte Gerechtigkeitsmaßgaben zu verabsolutieren da sie letztlich keinem zugänglich sind.

Einer der wichtigsten Vertreter des Rechtsrelativismus Gustav Radbruch .

Siehe auch: Rechtsphilosophie .




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