Ein Rechtssystem (in Deutschland auch Rechtsordnung ) bezeichnet die Gesamtheit des geltenden Rechts in einem Staat . Damit von einem Rechtssystem im engeren gesprochen werden kann muss es sich bei Staat um einen Rechtsstaat handeln.
Zum Rechtssystem gehört zum einen das die Legislative gesetzte Recht als auch dessen Interpretation die Judikative . In den westlichen Industrienationen unterscheidet man zwischen den Angloamerikanischen Systemen des Common Law und den Rechtssystemen Kontinentaleuropas die sich dem römischen Recht herleiten. In Deutschland teilt sich das in vier Bereiche: