Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Rechtswissenschaft bezeichnet man die Wissenschaft vom Recht das Studium in Deutschland umgangssprachlich als Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste an der Universität von Bologna verwandt. Er leitet sich vom lateinischen ius "das Recht" ab. "Iura" sind "die sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht welche damals noch gleichberechtigt nebeneinander standen. süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum iuris utriusque" "Doktor beider Rechte". In Österreich wird nur "Jus" studiert.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen Wissenschaften in der Eigenschaft dass sie nicht Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel Objektivität hervorbingt sondern dass sie sich mit befasst die von rechtsetzenden Organen ( Gesetzgebung Gerichte usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind nicht allgemein gültig und objektiv sondern immer abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.