Referendariat bzw. Referendarzeit ist allgemein die Bezeichnung für einen Ausbildungsabschnitt der auf ein in der Regel dem 1. Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium folgt selbst aber kein Teil des mehr ist. Das Referendariat endet wiederum mit Staatsprüfung (2. Staatsexamen).
Einem Referendariat müssen sich Anwärter für höheren Beamtendienst insbesondere Lehramtsanwärter (sog. "Vorbereitungsdienst für Lehramt" z.B. an Gymnasien ) und Juristen (sog. "juristischer Vorbereitungsdienst") unterziehen. Die Referendarzeit je nach Bundesland unterschiedlich ungefähr zwei Jahre.
Aus Kostengründen haben beinahe alle Bundesländer Referendariat das ursprünglich ein Dienstverhältnis als Beamter auf Widerruf darstellte in ein sog. Ausbildungsverhältnis" mit geringeren Bezügen und ohne Verleihung Beamtenstatus umgewandelt.
Im Bereich der Lehramtsausbildung tragen die Auszubildenden in den meisten die Dienstbezeichnung "Studienreferendar". Sie leisten in der regulären Schulunterricht.