Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Regalien


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man die Hoheitsrechte im Mittelalter nur ein König besaß. Dazu zählten die Rechte Zölle zu verlangen Steuern zu erheben Münzen zu prägen und Bergbau zu betreiben. Es gab sogar ein das es dem König erlaubte von den Juden in seinem Reich besondere Abgaben zu Im Heiligen Römischen Reich wurden im Laufe der Zeit immer Regalien auf die Fürsten und Reichsstädte übertragen die staatliche Einheit de facto aufgelöst wurde sich zahlreiche Territorialstaaten bildeten.




Bücher zum Thema Regalien

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Regalien.html">Regalien </a>