Der Regierungsbezirk Freiburg besteht seit der des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 . Seine Behörde das Regierungspräsidium ist seit Zeitpunkt im wesentlichen für das Gebiet des Bundeslandes Baden (Hauptstadt Freiburg) zuständig das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher Regierungsbezirk Südbaden . Bei der Gebietsreform die zum 1.1.1973 Kraft trat wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert. die Behörde somit auch für ehemals württembergische zuständig war wurde der Regierungsbezirk Südbaden seinerzeit Regierungsbezirk Freiburg umbenannt.
Das Regierungspräsidium ist für die Umsetzung gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk Zu den Aufgaben zählen insbesondere: