Das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht seit der des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 . Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Baden bzw. den badischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher Regierungsbezirk Nordbaden . Bei der Gebietsreform die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat wurde der Zuständigkeitsbereich Regierungspräsdiums Karlsruhe um ehemals württembergische Gebiete erweitert. Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. Freiburg abgegeben. Daher wurde Regierungsbezirk Nordbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Karlsruhe umbenannt.