Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht seit der des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 . Seine Behörde das Regierungspräsidium ist seit Zeitpunkt im wesentlichen für den nördlichen Teil ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes (Hauptstadt Stuttgart) zuständig das nach dem zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher Regierungsbezirk Nordwürttemberg . Bei der Gebietsreform die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat wurde der Zuständigkeitsbereich Regierungspräsdiums Stuttgart um ehemals badische Gebiete erweitert. Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit Regierungspräsidiums Karlsruhe bzw. Tübingen abgegeben. Daher wurde Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.