Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 . Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern . Bei der Gebietsreform die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat wurde der Zuständigkeitsbereich Regierungspräsdiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert. Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit Regierungspräsidiums Stuttgart abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.