Nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost in drei eigenständige Unternehmen wurde mit Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen die die der betroffenen Märkte zur Aufgabe hat. Wettbewerbern ehemaligen Monopolisten soll damit Chancengleichheit eröffnet werden.
Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung Genehmigung aller Tarifänderungen von Unternehmen die eine Stellung auf einem bestimmten Markt innehaben. Betroffen ist bisher nur die Deutsche Telekom die allerdings auch schon versucht hat Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter Sie muss weiterhin Sorge tragen dass der Konkurrenten alle Leistungen zu wirtschaftlich begründbaren Konditionen Aus diesem Grund muss die Telekom Konkurrenten den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu festgelegten Konditionen ermöglichen.
Neben der wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit hat die auch Aufgaben im technischen Bereich. So prüft elektronische Geräte auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit überprüft auf die Einhaltung der Grenzwerte für die elektromagnetischer Felder vergibt Frequenzen (z.B. die Frequenzen UMTS ) und stellt Regeln für die Vergabe Rufnummern (z.B. 0190-Mehrwertdiensten oder 118-Auskunftsdiensten) auf.
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