Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter der Reichsexekution verstand man im Deutschen Reich ( 1871 - 1918 ) und in der Weimarer Republik die verfassungsrechtlich geregelte Zwangsmaßnahme gegen einzelne zur Durchsetzung der staatlichen Einheit.
Geregelt wurde sie in der Verfassung des Deutschen Reiches durch Artikel 19 in der Verfassung der Weimarer Republik durch 48.