Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Reichsexekution


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Unter der Reichsexekution verstand man im Deutschen Reich ( 1871 - 1918 ) und in der Weimarer Republik die verfassungsrechtlich geregelte Zwangsmaßnahme gegen einzelne zur Durchsetzung der staatlichen Einheit.

Geregelt wurde sie in der Verfassung des Deutschen Reiches durch Artikel 19 in der Verfassung der Weimarer Republik durch 48.

Die Reichsexekution entspricht der Bundesexekution in Verfassung des Deutschen Bundes und dem Bundeszwang im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland .




Bücher zum Thema Reichsexekution

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Reichsexekution.html">Reichsexekution </a>