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Reichsgut


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Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Immobilien Ländereien und finanziellen Rechte die an Amt des Königs oder Kaisers und nicht an die Person selbst waren. Mit dem Tod des jeweiligen Königs sie also nicht an dessen Erben sondern seinem Nachfolger zu.

Unter den Staufern wurden stauffische Hausgüter in Schwaben und Reichsgüter immer mehr vermischt. Als Konrad IV. der letzte Stauffer starb kam es des Interregnums zu Streitigkeiten nicht nur um die des Heiligen römischen Reiches Deutscher Nation sondern auch um die Reichsgüter. Insbesondere Schwaben gab es deshalb keinen eindeutigen Herrscher. Rudolf I. von Habsburg 1254 den Thron bestieg war er Zugeständnisse bei der Unabhängigkeit der freien Reichsstädte zu machen.




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