Seit 1489 waren die Stände im Reichstag des heiligen römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied Kurfürstenkollegium das Städtekollegium und den Reichsfürstenrat.
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. Gegenzug konnten sie im Reichstag über die von Kriegen mitbestimmen den Abschluss von Friedensverträgen die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.
Waren die Reichsstände Personen konnten sie Stimmrecht mittels Virlisstimmen (von lat. Vir Viris "Mann") ausüben handelte es sich um Korporationen sprach man von Kuriatsstimmen .