Durch Reichsgesetz vom 4. Juli 1879 betreffend die Verwaltung Elsass-Lothringens konnte der die landesherrlichen Befugnisse auf einen Statthalter übertragen diesen ernennen und abberufen. Das ist auch
Der Kaiserliche Statthalter residierte in Straßburg .
Reichsstatthalter gab es im Deutschen Reich 1933 bis 1945 in der Zeit des Nationalsozialismus .Es handelt sich dabei um Beauftragte der in der Region. Sie waren mit Überwachungs- und Leitungsfunktionen beauftragt.
Die neu eingesetzten Reichsstatthalter hatten die für die Beobachtung der vom Reichskanzler Adolf aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Ihnen standen im wesentlichen folgenden Befugnisse zu:
Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Landesregierung
Auflösung und Anordnung der Neuwahl des Landtags
Ausfertigung und Verkündung der Landesgesetze
Ernennung und Entlassung der wichtigsten Staatsbeamten und
In Preußen übte der Reichskanzler Adolf Hitler selbst Geschäfte eines Reichsstatthalters aus. Damit sollte der Reich/Preußen sein Ende finden; Preußen sollte endgültig Reich „aufgehen“. Die Befugnisse des Reichsstatthalters in waren auf den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring weiter übertragen worden.
Seit dem 27. November 1934 wurden „bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches“ Preußen die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinzen zu ständigen Vertretern der Reichsregierung ernannt. Sie hatten die sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
Nunmehr wurden alle Reichsstatthalter für ihren zu ständigen Vertretern der Reichsregierung und hatten die Aufgabe die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler Richtlinien der Politik zu sorgen“.
Sie hatten ebenso wie die preußischen die Befugnis sich von sämtlichen Reichs- und in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
Darüber hinaus konnte der Reichsstatthalter auch der Führung einer Landesregierung beauftragt werden.
Hinsichtlich der Bezirke der Reichsstatthalter trat Änderung ein.
Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes war nach der Rückgliederung des Saargebietes 1. März 1935 der Name der dort neu errichteten in Saarbrücken. Der Reichskommissar hatte als ständiger der Reichsregierung im Saarland die Aufgabe für Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten der Politik zu sorgen.
Die Behördenbezeichnung änderte sich im Laufe nächten Jahre wie folgt:
1940 : Reichskommissar für die Saarpfalz (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss des Saarlandes und des bayrischen Regierungsbezirks Pfalz)
1941 Reichstatthalter in der Westmark (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss des Saarlandes des bayrischen Regierungsbezirks Pfalz und CdZ-Gebietes Lothringen).