Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des alten deutschen Reiches. Die neben König stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 zu einer festen Institution der Reichsverfassung.
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Ab 1663 tagte er als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg . Seit 1489 umfasste er drei Kollegien: