Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Reichsunmittelbarkeit


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Als reichsunmittelbar wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet die anderen Herrschaft unterstanden sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Man unterscheidet drei Gruppen reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften :
  1. jene die persönlich zur Teilnahme an Reichstagen berechtigt waren
  2. solche die nur über Korporationen dort waren und
  3. schließlich jene die nicht auf dem erscheinen konnten.
Zur ersten Gruppe gehörten die Kurfürsten Fürsten und die reichsunmittelbaren Bischöfe . Die zweite Gruppe waren die Grafen und Herren die Reichsstädte sowie die Äbte . Alle zusammen bildeten die Reichsstände .

Reichsunmittelbar – aber nicht zu den Reichsständen – waren die Reichsritter eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte Reichsdörfer. Diese reichsunmittelbaren Leute waren die verbliebenen Vasallen des Kaisers von denen es im Mittelalter sehr viele gegeben hatte. Die reichsunmittelbaren und Klöster waren die Überreste des Kronguts schon im Mittelalter zum größten Teil an Reichsfürsten verkauft oder verpfändet worden war. In Fällen war die Reichsunmittelbarkeit eines Ortes oder umstritten denn die benachbarten Fürsten trachteten danach reichsunmittelbaren Gebiete ihren Territorien anzuschließen.




Bücher zum Thema Reichsunmittelbarkeit

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Reichsunmittelbarkeit.html">Reichsunmittelbarkeit </a>