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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Reichsverweser


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Ein Reichsverweser nimmt die Vertretung des Königs während einer Thronvakanz wahr also bei Abwesenheit des Königs oder in der Zeit dessen Tod und der Thronbesteigung seines Nachfolgers.

Inhaltsverzeichnis

Reichsverweser in Deutschland

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war die Reichsverweserschaft im Amt des institutionalisiert. Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des

Der Reichsvikar

Im Römisch-Deutschen Reich gab es zeitweise für die deutschen und italienischen Gebiete sowie das Arelat . Für Deutschland schrieb 1356 die Goldene Bulle eine bereits früher bestehende Regelung zur endgültig fest: Danach war der Pfalzgraf bei Rhein Reichsvikar ( vicarius imperii oder provisor imperii ) für die Gebiete fränkischen Rechts der Kurfürst von Sachsen dagegen für die Gebiete sächsischen Rechts. ihren Kompetenzen gehörten u.a. die Fortführung der Geschäfte des Königs die Hofgerichtsbarkeit und die von Reichslehen mit Ausnahme der Fahn- und Über das Reichsgut durften sie nicht verfügen. Das Reichsvikariat Italien dessen Besetzung zeitweise die Päpste als Recht beanspruchten war zwischen den Herzögen von Savoyen und Mantua umstritten.

Der Reichsverweser 1848/49

Die in der Frankfurter Paulskirche tagende Nationalversammlung das erste frei gewählte deutschen Parlament schuf am 27. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine provisorische Zentralgewalt bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als der provisorischen Zentralgewalt setzte die Nationalversammlung einen ein den liberal gesinnten österreichischen Erzherzog Johann . Er sollte dieses Amt so lange bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges bestimmt hätte.

Die unter Erzherzog Johann arbeitende Reichsregierung aber nie tatsächliche Macht ausgeübt da die Einzelstaaten die Exekutivgewalt in ihren Händen behielten. der Ablehnung der Kaiserkrone durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und dem damit verbundenen Scheitern der trat Erzherzog Johann am 10. Dezember 1849 als Reichsverweser zurück.

Reichsverweser in Ungarn und Finnland

Das Ende des 1. Weltkriegs bedeutete das Ende der Monarchien in Österreich-Ungarn und Russland . In einigen ihrer Teilgebiete kam es oder zeitweise zur Bestellung von Reichsverwesern.

Reichsverweser Horthy in Ungarn

Die k. u. k.-Monarchie Österreich-Ungarn löste 1918 in zahlreiche neue Nationalstaaten auf. Ungarn blieb nach einem kurzen republikanischen Zwischenspiel Mihály Károlyi und Béla Kun weiterhin Königreich. jedoch das Haus Habsburg als Herrscherdynastie weder in Ungarn selbst bei den umliegenden Nachfolgestaaten mehr akzeptiert wurde auch keine anderen Thronprätendenten bereit standen galt Stephanskrone als verwaist. Daher übte Admiral Miklós Horthy von 1920 - 1944 das Amt des Staatsoberhaupts als Reichsverweser kormányzó ) aus. (In Ungarn kursierte damals der ein Admiral ohne Flotte regiere ein Land Küste als Königreich ohne König). In der das Provisorium in die dauerhafte Herrschaft einer Horthy zu verwandeln ließ Miklós Horthy im 1942 seinen älteren Sohn István Horthy vom Parlament zum "stellvertretenden Reichsverweser" ( kormányzó-helyettes ) wählen. Bevor jedoch Horthy seine Pläne und dem Sohn auch das Nachfolgerecht hätte können verunglückte István am 20. August 1944 tödlich.

Nach dem erzwungenen Rücktritt Horthys war Pfeilkreuzler Ferenc Szálasi bis zum Kriegsende 1945 Reichsverweser.

Reichsverweser Mannerheim in Finnland

Ähnliche Verhältnise herrschten 1918 / 19 auch in Finnland das bis dahin als Großfürstentum zu Russland gehört hatte. Nach der Abdankung des letzten Zaren Nikolaus II. erklärte das finnische Parlament das Land unabhängig. Bis zur Bestimmung der endgültigen Staatsform General Gustaf Mannerheim vom Parlament zum Reichsverweser (finn. valtionhoitaja schwed. riksföreståndare ) ernannt. Er erreichte die internationale Anerkennung als souveräner Staat und legte nach der Einführung der Republik und der Wahl des ersten Staatspräsidenten Amt nieder.

Siehe: Verweser




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