Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Reisefreiheit ist eines der international verbrieften Menschenrechte das jedem Menschen das grundsätzliche Recht sein eigenes Land nach Belieben verlassen und zurückkehren zu dürfen.
Besonders totalitäre Staaten schränken die Reisefreiheit Bürger oft ein. Ein prominentes Beispiel war DDR die dieses Recht bis zum 9. November 1989 stark einschränkte obwohl die DDR 1974 den Internationalen Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnete. Sie hatte es allerdings nicht unterlassen diesen Pakt in nationales Recht umzusetzen erhielt auch über die Unterzeichnung hinaus den ihres StGB aufrecht der den nicht ausdrücklich Versuch das Land zu verlassen unter Strafe
Vor 1961 war die Reisefreiheit der uneingeschränkt. Reisen für Bürger der DDR unter Jahren in das nichtsozialistische Ausland waren nach 1961 nur auf Antrag zu bestimmten Anlässen und meist nur dann wenn eine Rückkehr in die DDR wahrscheinlich (z.B. zurückgelassene Kinder oder Ehepartner keine "Westverwandtschaft"). 1964 durften alle Rentner einmal im Jahr zu Westverwandten machen später gab es weitere
Weiterhin gab es sogenannte Reisekader aus dem Staats- und Parteiapparat Sportler zu internationalen Wettkämpfen fahren konnten Wissenschaftler die Fachkongressen ausreisen durften und ausgewählte (Fach-)Arbeiter welche Westen arbeiteten (z.B. Bauarbeiter und Ingenieure) oder durchfuhren (Seeleute Fernfahrer Flugzeugbesatzungen).
In östliche Richtung d.h. in sozialistische gab es für DDR-Einwohner auch Reisefreiheit insbesondere die CSSR Ungarn Bulgarien und die UdSSR in der DDR beliebte Reiseländer.
Die Forderungen nach Reisefreiheit in westliche fanden im Fall der Berliner Mauer ( Maueröffnung ) am 9. November 1989 ihren Höhepunkt ihr Ziel.