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Rektapapier


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Rektapapiere (zu lat . recta (via) auf geradem Weg d. h. der soll direkt leisten) sind Wertpapiere die auf den Namen einer bestimmten lauten. Einzig diese Person ist zur Geltendmachung in der Urkunde verbrieften Rechts berechtigt.

Die Übertragung der Rektapapiere erfolgt nach Wertpapierrecht durch Übertragung des Rechts durch Einigung Abtretung ( § 398 BGB ) und Übergabe der Urkunde ( § 952 Abs. 2 BGB).




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