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Montag, 28. Mai 2012
Rente
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Der Begriff
Rente
bezeichnet:
Die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den
Sozialversicherungssystemen
für Pflichtversicherte (siehe auch
Rentenversicherung
.
Das aus vorhandenem
Vermögen
(also ohne persönliche Arbeit) bezogene
Einkommen
z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (
Rentenpapier
) aus Mieterträgen etc.
In der
wirtschaftswissenschaftlichen
Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz
Marktpreis
und tatsächlich erzieltem
Preis
z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht
siehe auch: Rent-seeking
Monopol
)
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