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Republikschutzgesetz


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Das sog. Republikschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz aus der der Weimarer Republik .

Es wurde am 21. Juli 1922 (RGBl. 1922 I S. 585-590) als auf die Ermordung des deutschen Außenministers Walther Rathenau erlassen und sollte die Verteidigung der Staatsform ermöglichen. Es wurde am 25.03.1930 in Form erneuert jedoch 1932 außer Kraft gesetzt.

Das Gesetz enthält neben Strafbestimmungen die in ähnlicher Form in den heutigen §§ ff. StGB finden lassen auch die Möglichkeit Vereinigungen und Meinungsäußerungen zu verbieten. Es richtete den 1926 wieder aufgelösten Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik ein.

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