Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter einer Residenz (lat. residere sich setzen niederlassen wohnen) versteht man der Regel den festen Wohnsitz eines Fürsten oder sonstigen Adligen (z.B. im Gegensatz einer Kaiser pfalz ). Als pars pro toto steht der Begriff Residenz auch für Stadt in der sich dieser Herrschersitz befindet. ist der Begriff auch gebräuchlich in Verbindung teueren oder noblen Wohnsitzen.